Atemschutz360

Fristen nach FwDV 7: Eignungsuntersuchung unter 50 Jahre alle 3 Jahre, ab 50 Jahre jährlich (Alter am Tag der letzten Untersuchung). Eine vom Arzt festgelegte Frist hat Vorrang. Belastungsübung und Unterweisung jährlich. Außerdem mindestens ein Einsatz oder eine Übung unter Atemschutz, bei CSA-Trägern zusätzlich unter CSA, jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Datum. Eine nicht bestandene Belastungsübung zählt nicht. Ist bei einer Belastungsübung „Unterweisung durchgeführt“ angehakt, zählt sie zugleich als Unterweisung.

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Qualifikation
Eignungsuntersuchung

Fristen

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Ausrüstung
Atemschutz und Exposition (DGUV ZED)

Nötig bei mehr als geringer Gefährdung, z. B. Aufenthalt in einer Rauchschicht, sichtbar mit Ruß verschmutzte Schutzausrüstung oder freigesetzte Asbestfasern. Die Angaben entsprechen dem Expositionsverzeichnis der DGUV und lassen sich in die ZED übernehmen.

Daten

Exporte enthalten personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten. Bitte sicher aufbewahren und nach Gebrauch löschen.

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