Fristen nach FwDV 7: Eignungsuntersuchung unter 50 Jahre alle 3 Jahre, ab 50 Jahre jährlich (Alter am Tag der letzten Untersuchung). Eine vom Arzt festgelegte Frist hat Vorrang. Belastungsübung und Unterweisung jährlich. Außerdem mindestens ein Einsatz oder eine Übung unter Atemschutz, bei CSA-Trägern zusätzlich unter CSA, jeweils innerhalb von 12 Monaten ab Datum. Eine nicht bestandene Belastungsübung zählt nicht. Ist bei einer Belastungsübung „Unterweisung durchgeführt“ angehakt, zählt sie zugleich als Unterweisung.